Bilder öffnen Fenster, durch die du eine neue Aussicht erhälst
auf eine Wirklichkeit, die du bisher vielleicht übersehen hast.
(Anselm Grün)

Bilder öffnen Fenster, durch die du eine neue Aussicht erhälst auf eine Wirklichkeit, die du bisher vielleicht übersehen hast.
(Anselm Grün)

Praxis

Der Praxisraum mit Blick über Ulm befindet sich im Nordsternhaus in der Ulmer Innenstadt und ist Teil des Medizinischen Zentrums Ulm.

Die Praxis ist barrierefrei mit dem Fahrstuhl zu erreichen.

Parkmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Müller, Einfahrt in der Rosengasse 19.

Kontakt

Dr. med. Kerstin Steinbach
Ärztin und Kunsttherapeutin
Frauenstraße 65
89073 Ulm

Telefon 0152-34172249
Das Telefon ist besetzt:
Montag 17:30 – 19:00 Uhr, Mittwoch 7:00 – 9:00 Uhr

E-Mail info@therapie-steinbach.de

Den aktuellen Praxis-Flyer können Sie hier einsehen.

Sprechstunde nur nach Vereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin für ein Erstgespräch.

    Kosten

    Einzelsitzung:

    Die Abrechnung in meiner Privatpraxis richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte.

    Die Dauer einer Einzelsitzung beträgt in der Regel 60 Minuten. Im Einzelfall ist auch 90 min möglich. Nach einem sondierenden Erstgespräch finden die Sitzungen dann üblicherweise alle 2 Wochen statt.

    Für eine Einzelsitzung à 60 Minuten erhalten Sie eine privatärztliche Rechnung gemäß Gebührenordnung über 77,53 €. Für 90 min beläuft sich die Rechnung auf 110,75 €.

    Alle Kosten verstehen sich inklusive Material.

    Sozialtarif: Bei besonderen Umständen (wie geringem Einkommen) biete ich Therapie innerhalb der Gebührenordnung zu einem geringeren Tarif an. Bitte fragen Sie mich nach Details.

    Trauerbegleitung verwaister Eltern: Es besteht die Möglichkeit, die Kosten der ersten 10 Stunden einer Begleitung über Stiftungsgelder mitfinanziert zu bekommen. Bitte sprechen Sie mich darauf an.

    Möglichkeiten der Kostenerstattung:

    Gesetzliche Krankenversicherung: Die Behandlung in (m)einer Privatpraxis kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
    Sie können die Kosten, gegen Einreichung der Rechnung beim Finanzamt, unter § 33 EstG „Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art/Krankheitskosten“ angeben.

    Private Krankenversicherungen /Beihilfe: Wenn Sie privat versichert sind, stelle ich eine privatärztliche Rechnung, die Sie bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung an Ihre private Krankenkasse zur Erstattung weiter. Die Kosten für das von mir in Rechnung gestellte psychotherapeutische Gespräch (GOÄ Ziffer 849) und übende Verfahren (GOÄ Ziffer 846) wird von der privaten Krankenkassen und der Beihilfe auf Basis des jeweiligen Versicherungsvertrages im Idealfall (anteilig) übernommen, sofern Sie nicht parallel eine Richtlinien-Psychotherapie in Anspruch nehmen.

    Selbstzahler: Sie haben weiterhin die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

    Vorteile für Selbstzahler: kein Erstellen von Berichten, die bei Krankenkassen, Arbeitgebern, bevorstehender Verbeamtung oder dem Abschluss von Versicherungen negative Folgen hätten

    Gruppe:

    siehe Angebote / zu den Gruppenangeboten