Bilder öffnen Fenster, durch die du eine neue Aussicht erhälst
auf eine Wirklichkeit, die du bisher vielleicht übersehen hast.
(Anselm Grün)

Bilder öffnen Fenster, durch die du eine neue Aussicht erhälst auf eine Wirklichkeit, die du bisher vielleicht übersehen hast.
(Anselm Grün)

Praxis

Der Praxisraum mit Blick über Ulm befindet sich im Nordsternhaus in der Ulmer Innenstadt und ist Teil des Medizinischen Zentrums Ulm.

Die Praxis ist barrierefrei mit dem Fahrstuhl zu erreichen.

Parkmöglichkeiten finden Sie in unmittelbarer Nähe im Parkhaus Müller, Einfahrt in der Rosengasse 19.

Kontakt

Dr. med. Kerstin Steinbach
Ärztin mit Schwerpunkt Psychotherapie, Kunsttherapeutin
Frauenstraße 65
89073 Ulm

Telefon 0152-34172249
Das Telefon ist besetzt:
Montag 17:30 – 19:00 Uhr, Mittwoch 7:00 – 9:00 Uhr

E-Mail info@therapie-steinbach.de

Den aktuellen Praxis-Flyer können Sie hier einsehen.

Sprechstunde nur nach Vereinbarung. Bitte vereinbaren Sie telefonisch oder per Mail einen Termin für ein Erstgespräch.

    Kosten

    Einzelsitzung:

    Die Abrechnung in meiner Privatpraxis richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte.

    Die Dauer einer Einzelsitzung beträgt in der Regel 60 Minuten. Nach einem sondierenden Erstgespräch finden die Sitzungen dann üblicherweise alle 2 Wochen statt.

    Für die ersten Sitzungen, in denen ich mir einen Einblick in Ihr Anliegen verschaffe und eine psychodynamische Diagnostik integriere, erhalten Sie eine privatärztliche Rechnung für meine Tätigkeit im Rahmen der psychosomatischen Grundversorgung über 77,53 €. Danach entscheiden wir gemeinsam, ob die Therapie im Rahmen niederschwelliger psychotherapeutischer Interventionen fortgeführt werden soll oder eine Kurzzeit-Psychotherapie bei Ihrer privaten Kasse beantragt werden kann. Die Kosten dafür belaufen sich gemäß Gebührenordnung auf 92,50 €.

    Trauerbegleitung verwaister Eltern: Es besteht die Möglichkeit, die Kosten der ersten 10 Stunden über Stiftungsgelder mitfinanziert zu bekommen. Bitte sprechen Sie mich darauf an.

    Möglichkeiten der Kostenerstattung:

    Gesetzliche Krankenversicherung: Die Behandlung in (m)einer Privatpraxis kann nicht mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.
    Sie können die Kosten, gegen Einreichung der Rechnung beim Finanzamt, unter § 33 EstG „Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art/Krankheitskosten“ angeben.

    Private Krankenversicherungen /Beihilfe: Wenn Sie privat versichert sind, stelle ich eine privatärztliche Rechnung, die Sie bezahlen. Anschließend reichen Sie die Rechnung an Ihre private Krankenkasse zur Erstattung weiter. Die Kosten für „psychotherapeutisches Gespräch“ (GOÄ Ziffer 849) und „übende Verfahren“ (GOÄ Ziffer 846) wird von der privaten Krankenkassen und der Beihilfe auf Basis des jeweiligen Versicherungsvertrages in der Regel übernommen, sofern Sie nicht parallel eine Richtlinien-Psychotherapie in Anspruch nehmen. Manche Kostenträger haben ein Jahresmaximum für diese Ziffern festgelegt. Dies können Sie erfragen. Eine Kurzzeittherapie (GOÄ Ziffer 861) muss beantragt und bewilligt werden.

    Selbstzahler: Sie haben weiterhin die Möglichkeit, mein Angebot als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.

    Vorteile für Selbstzahler: Inanspruchnahme meines Angebots parallel zu einer laufenden Richtlinienpsychotherapie oder wenn das Kontingent einer Richtlinienpsychotherapie ausgeschöpft ist; kein Erstellen von Berichten, die bei Krankenkassen, Arbeitgebern, bevorstehender Verbeamtung oder dem Abschluss von Versicherungen negative Folgen hätten